Freitag, 08. September 2023

Pfarrgremienwahl 2023

Haßloch/Böhl-Iggelheim. Aktuelle Informationen zu den Wahlen der Gemeindeausschüsse, Pfarreirat und Verwaltungrat

Liebe Mitchristen der Pfarrei Hl. Klara von Assisi,

am 07. und 08. Oktober werden in unserer Diözese die Pfarrgremien neu gewählt. Rund 410.000 Katholikinnen und Katholiken in den 70 Pfarreien mit ihren 360 Gemeinden sind zu den Urnen gerufen, um bei diesen kirchlichen „Kommunalwahlen“ zu entscheiden, welche Frauen und Männer in den nächsten vier Jahren das pfarrliche Leben mitgestalten sollen. Zu wählen ist in jeder unserer vier Gemeinden  - St. Gallus und St. Ulrich in Haßloch, Allerheiligen in Böhl und St. Simon und Judas Thaddäus in Iggelheim -  ein Gemeindeausschuss. Darüber hinaus sind in jeder der Gemeinden auch die Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, die in unserer Pfarrei den Pfarreirat und den Verwaltungsrat bilden. 

Aufgabe des Pfarreirates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen, beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit dem Pastoralteam sowie weiteren engagierten Menschen und Gruppen auf der Grundlage des pastoralen Konzeptes für ein aktives kirchliches Leben in der Pfarrei Verantwortung zu tragen. Entsprechend den Erfordernissen legt der Pfarreirat pastorale Schwerpunkte fest und fördert das Zusammenwachsen der Gemeinden zu einer Pfarrei.

Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung. Zudem entscheidet er über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Im Rahmen des pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates koordiniert der Gemeindeausschuss das kirchliche Leben vor Ort. Dabei trägt er insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und den caritativen Dienst.

Wahlberechtigt sind alle katholischen Christinnen und Christen, die zum Zeitpunkt der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin wird das passive Wahlrecht für Pfarreirat und Gemeindeausschuss von der Vollendung des 16. Lebensjahres auf die Vollendung des 14. Lebensjahres herabgesetzt. Für den Verwaltungsrat bleibt die Vorgabe, dass eine Person nur kandidieren kann, die nach staatlichem Recht volljährig ist.

 

Die Pfarrgremienwahl steht unter dem Motto „Kirche mit dir“.  Der Slogan macht deutlich, dass jede und jeder Einzelne wichtig ist, um kirchliches Leben vor Ort mitzugestalten. Denn nur gemeinsam ist Kirche!

 

In Ergänzung zur traditionellen Urnenwahl im Wahllokal und der Briefwahl auf Antrag wird die Pfarrgremienwahl erstmalig auch als Online-Wahl durchgeführt.

Auf der Homepage der Pfarrei (Wahlen 2023) und in den Informationskästen an den jeweiligen Kirchen finden Sie eine Aufstellung der Frauen und Männer unserer Pfarrei, die sich der Wahl stellen und in den kommenden vier Jahren bereit sind, sich zu engagieren und Verantwortung im Pfarreirat, Verwaltungsrat und den Gemeindeausschüssen zu übernehmen. Darüber hinaus finden Sie einige weitergehende Informationen zu den einzelnen Kandidaten/-innen (Bild, Alter, Beruf und eine persönliche Botschaft). 

Im nächsten Beitrag am 15.09.2023 werden wir Sie mit weiteren Informationen zur Durchführung der Wahlen, den Wahllokalen und -zeiten versorgen.