Mittwoch, 18. März 2020

Infos Coronavirus - Nr. 2

Bistum Speyer. Aktualisierte Dienstanweisung zu Coronavirus

17. März 2020

Sehr geehrte Herren Pfarrer, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben am 16. März 2020 „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese Leitlinien verbieten u. a. die Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Außerdem haben uns in den vergangenen Tagen und auch im Rahmen einer kurzfristig anberaumten Dekanekonferenz (Telefonkonferenz) Fragen zur Dienstanweisung vom 13. März 2020 erreicht.

Mit der nun vorliegenden, aktualisierten Dienstanweisung (Stand: 17. März 2020) nehmen wir die Vorgaben aus den o. g. Leitlinien auf und präzisieren unsere Dienstanweisung vom 13. März. 

 

AB SOFORT und OHNE AUSNAHME zunächst mindestens bis zum 19. April 2020 gilt folgende DIENSTANWEISUNG im Bistum Speyer:

 

  1. Alle gottesdienstlichen Zusammenkünfte (Eucharistiefeiern, Andachten usw.) unterbleiben, sowohl in geschlossenen (auch privaten) Räumen, als auch im Freien (Ausnahme vgl. Nr. 4). Dies betrifft auch die vor uns liegenden Kar- und Ostertage!
    Uns erreichen derzeit viele Fragen, die die Pastoral betreffen. Dazu beraten die Verantwortlichen im Bischöflichen Ordinariat. Sie bereiten Impulse, Anregungen und Hinweise vor, besonders mit Blick auf die Feier der Kar- und Ostertage. Nähere Informationen erhalten Sie in den kommenden Tagen und Wochen. 
  2. Bereits heute musste wegen der notwendigen Planungssicherheit entschieden werden, dass auch die Feiern der Erstkommunion auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen, an dem sich die Situation wieder normalisiert hat.
    Die geplanten Firmungen im April und Mai 2020 werden abgesagt. Zur Terminvereinbarung neuer Firmtermine nach der Corona-Krise wird sich das Bischöfliche Sekretariat mit den Pfarrämtern in Verbindung setzen. Wir bitten Sie, von Anfrage an das Bischöfliche Sekretariat abzusehen.
  3. Taufen und Trauungen müssen verschoben werden. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise erfolgen. Nottaufen sind jedoch immer möglich. Die dabei anwesende Personenzahl darf incl. des Taufspenders 5 Personen nicht übersteigen.
  4. Beerdigungen können nur noch ohne Feier eines Sterbeamtes, auf dem Friedhof, im engsten Familien- und Freundeskreis und entsprechend den örtlichen Vorgaben bzgl. der Nutzung der Leichenhallen stattfinden. Auf das Bereitstellen von Weihwasser und Erde am Grab ist aufgrund des Berührens der Grifffläche von Aspergil und Schaufel zu verzichten. 
  5. Die Priester feiern sonntags und an allen Werktagen stellvertretend für die Gläubigen alleine, d. h. ohne Beteiligung von Gläubigen, Ministranten etc. (die Corona-Krise ist ein „gerechter Grund“ gemäß can. 906 CIC) die Heilige Messe. 
    Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften finden ohne Beteiligung von Gläubigen statt, die nicht Mitglieder der klösterlichen Gemeinschaft sind.
    Dies, weil in dieser Stunde der Not gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag der Kirche ist, um die Not der Menschen vor Gott zu tragen und ihnen, wenn auch vorerst nur geistlich, nahe zu sein.
    Soweit möglich kann geprüft werden, ob sich kurzfristig ein Livestreaming dieser Gottesdienste ermöglichen lässt.
    Auch wenn dazu aufgerufen ist, die Kirchen offen zu halten, so sind diese jedoch während der Feier der Gottesdienste (auch Gottesdienste mit Livestreaming) zu verschließen. Eine physische Präsenz von Gläubigen ist bei den Gottesdiensten nicht gestattet.
    Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit. Sie sind auf dieses wie auf weitere Angebote in Funk, Fernsehen und Internet hinzuweisen.
    Gottesdienste in Hörfunkund Internet
    Kirche trotz Corona - so kann man weiter am Glaubensleben teilnehmen
    Informationen zur Medienseite des PILGER
    Die Gläubigen sind einzuladen, sich zu dieser Zeit zu Hause geistlich am Gottesdienst der Kirche zu beteiligen.
  6. Auch bislang tagsüber geöffnete Kirchen sind vorerst (bis es von staatlicher Seite andere Anweisungen gibt) weiter offen zu halten als Orte des persönlichen Gebetes. 
  7. Seelsorger und Seelsorgerinnen sollen als Ansprechpersonen für die Gläubigen zur Verfügung stehen. Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll auch persönlich für die Gläubigen erreichbar. Die notwendigen Hygienevorschriften sind unbedingt zu beachten.
  8. Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen (Pfarrei, Dekanat, Diözese) unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chöre, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw. 
  9. Konferenzen und Besprechungen von mehr als vier Personen (auf allen kirchlichen Ebenen und Dienststellen) unterbleiben.
    Solch eine Besprechung darf nur durchgeführt werden, wenn die Größe des Raumes es ermöglicht, dass alle Personen in einem Mindestabstand von 1 m sitzen.
    Es ist möglichst zu vermeiden, dass ein vollständiges (Pastoral-)team zusammenkommt, da ansonsten im Falle der Infektion eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin die Ansteckung und/oder Quarantäne des gesamten Teams droht. Die Mitglieder des Teams sollten nicht überschneidend miteinander in Kontakt (nach Möglichkeit auch nicht privat) treten!
  10. Unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes ist die Seelsorge weiter zu gewährleisten. Seelsorgerinnen und Seelsorger über 60 Jahren oder solche mit Vorerkrankungen sollen nicht bei Corona-Patienten zum Einsatz kommen. 
    Krankenbesuche,  Krankensalbung, Kommunionempfang
    Persönliche Krankenbesuche - … - müssen wegen der Gefahr einer Ansteckung der alten und kranken Menschen unterbleiben. Stattdessen halten die Seelsorgerinnen telefonisch Kontakt.
  11. Auch wenn es vorerst keine Gremiensitzungen geben kann, sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger zusammen mit den gewählten Mandatsträgerinnen und –trägern doch aufgerufen, auch im caritativen Bereich zu überlegen, wo gerade jetzt tatkräftige Hilfe nötig und unter Beachtung des nötigen Eigenschutzes möglich ist (z.B. Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakt zu Alleinstehenden und Personen in Quarantäne, Kinderbetreuung usw.). Vernetzungen mit anderen Akteuren, insbesondere mit den Kommunen, sind empfehlenswert. ...
  12. ...
  13. Die Pfarrbüros bleiben besetzt. Es wird aber dringend empfohlen, den Publikumsverkehr einzustellen und auf telefonische und digitale Kommunikation umstellen.
  14. Wir empfehlen Ihnen dringend, Pfarrheime nicht weiter zu vermieten. Weiterführende Fragen klären Sie bitte mit der zuständigen Ordnungsbehörde. 
  15. Katholische Öffentliche Büchereien, Teestuben, Kirchencafé’s usw. bleiben geschlossen.
  16.  …
  17.  …
  18. Wir bitten darum, die Homepages der Kirchengemeinden jeweils mit aktuellen Informationen (z. B. über das Verbot von Versammlungen anlässlich von Gottesdiensten) zu versehen, bzw. einen Link auf die Homepage des zu platzieren.

    Homepage Bistum Speyer: www.bistum-speyer.de

Zusätzlich zu den zahlreichen gottesdienstlichen Online-Angeboten, werden Bischof Karl-Heinz Wiesemann und Kirchenpräsident Christian Schad am

Samstag, 21. März 2020, um 18.00 Uhr eine Fürbittandacht halten.

Über Livestream kann auf der Homepage des Bistums jede und jeder mitfeiern. Der Gebetstext wird auf der Homepage des Bistums und im PILGER rechtzeitig veröffentlicht.

 

Im Bischöflichen Ordinariat haben wir eine Hotline für alle Fragen von Pfarreien eingerichtet. Sie erreichen die

Hotline unter der Telefon-Nummer 06232/102-414

Montag bis Freitag: 9.00 – 17.00 Uhr

Die augenblickliche Situation ist für uns alle nicht einfach und völlig neu. Daher ist es wichtig, jetzt nicht in Panik zu verfallen, sondern den Menschen durch unser Tun und Lassen Sicherheit zu geben. Wir möchten die Seelsorge auch unter den gegebenen Bedingungen weitestgehend aufrechterhalten und für die Gläubigen da sein. Unser kirchlicher Auftrag ist die Solidarität mit der gesamten Gesellschaft. Gleichzeitig müssen wir unsere Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick behalten.

Bitte geben Sie dieses Schreiben in geeigneter Weise an die Gläubigen weiter! Im Gebet mit Ihnen verbunden, grüße ich Sie herzlich

Ihr 

Andreas Sturm

Generalvikar

 

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