Haßloch St. Ulrich
Die Pfarrkirche St. Ulrich
Die Kirche wurde am 12.10.1958 geweiht.
Link zur Festschrift 1958
Sie beherbergt ein Deckengemälde von Emil Wachter das die alte und neue Schöpfung darstellt; von ihm stammen auch die farbigen Fenster.
Die Profanierung (Entweihung) erfolgte am 16.09.2017.
Link zum Artikel des Bistums, den Informationen des Pfarreirats und zum Profanierungsdekret
Wöchentliche Gottesdienste finden im Pfarrheim St. Ulrich im Andachtsraum (Oratorium) statt.
Der Heilige Ulrich von Augsburg
Im Jahre 890 geboren - seine Eltern stammen jeweils aus adligen Häusern - wurde Ulrich in St. Gallen/Schweiz ausgebildet. Bischof Adalbero von Augsburg, ein Onkel Ulrichs, weihte ihn zum Priester. Mit 33 Jahren wurde er Bischof von Augsburg. Als solcher war er gleichzeitig Reichsfürst und hatte somit auch weltliche Pflichten. In diesem Bereich ist seine maßgebliche Teilnahme an der Schlacht auf dem Lechfeld hervorzuheben. Mit dem Sieg im Jahre 955 wurde die langjährige Bedrohung durch die Ungarn endgültig abgewandt. Seine politische Aufgabe sah Ulrich jedoch eher im Dienst der Versöhnung. So vermittelte er zwischen König Otto I. und dessen Sohn Liutolf in einem 2 Jahre dauernden Ringen um die Thronfolge. Der Bischof konnte eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn verhindern.
Seine politische Rolle erlebte Ulrich als notwendiges Übel, das ihn von seinen eigentlichen kirchlichen Aufgaben fern hielt.
Unermüdlich visitierte er seine Diozöse, er gründete eine Domschule und sorgte so für eine gute Bildung der künftigen Priester. Sowohl die Predigt, als auch eine würdige Feier des Gottesdienstes lagen ihm am Herzen. Sein ganzes Tun war jedoch verbunden mit einem liebevollen Dienst an den Armen, Kranken und Fremden. Noch in seinem Testament bedachte er einen Krüppel, den er einmal auf dem Friedhof in Kempten angetroffen hatte.
Seine Heiligsprechung 20 Jahre nach seinem Tod ist ein historisches Ereignis: erstmals wurde durch eine römische Synode unter Vorsitz des Papstes offiziell die Verehrung eines Menschen bestätigt und für die Kirche angeordnet. Sein Gedenktag ist der 4. Juli. Fällt dieser nicht auf ein Wochenende, feiern wir unseren Patron am Wochenende danach.
Informationen des Pfarreirats zur Profanierung von St. Ulrich
Liebe Schwestern und Brüder im Glauben,
im Rahmen der pastoralen Entwicklung unserer Pfarrei hat der Pfarreirat dem Verwaltungsrat vorgeschlagen, den Antrag auf Profanierung der seit Mitte 2014 geschlossenen Kirche St. Ulrich an die Diözese zu stellen. Der Verwaltungsrat hat dies im Juni getan. Die Grundlage dazu wurde bereits 2007 durch Beschlüsse der Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte der damaligen Pfarreien St. Ulrich und St. Gallus gelegt.
Bischof Wiesemann hat der Profanierung zugestimmt und dies in einem entsprechenden Dekret verfügt. Dies bedeutet, dass die Kirche St. Ulrich aufgegeben wird.
Gemäß unserem Antrag beinhaltet das Profanierungsdekret des Bischofs die Möglichkeit, den im Pfarrheim St. Ulrich vorhandenen Gottesdienst- und Gebetsraum als Kapelle einzurichten.
Die Räte der Pfarrei haben sich ihre Entscheidung, die Profanierung zu beantragen, nicht leicht gemacht und sind sich deren Tragweite bewusst. Die Entscheidung ist kein Zeichen der Schwäche, vielmehr haben wir uns unserer Verantwortung gestellt und gehandelt
Uns ist bewusst, dass die Entscheidung zur Profanierung nicht überall und bei jedem auf Zustimmung treffen kann und wird. Zuviel ist in den letzten Jahren passiert, oder gerade auch nicht passiert, was die Diskussion immer wieder entfacht und Gemüter erhitzt hat. Jetzt ist eine Entscheidung getroffen, und wir haben die Chance damit umzugehen – auch das wird Zeit brauchen.
Die erneute Nutzung der Kirche St. Ulrich hätte eine umfassende Sanierung erforderlich gemacht. Vor dem Hintergrund bautechnischer sowie denkmalrechtlicher Gesichtspunkte entstünden dadurch der Pfarrei Kosten, die im Blick auf die vielfältigen Aufgaben der Kirche vor Ort nicht zu verantworten sind.
Mit der Profanierung ist ein erster Schritt getan, eine alternative, dem Charakter des Gebäudes und seiner Historie entsprechende Nutzung zu ermöglichen. Diese Nutzung muss nun gefunden werden. Das ist sicher nicht einfach, zumal auch in diesem Falle eine umfassende Sanierung durch den neuen Nutzer zwingend erforderlich ist.
Es ist heute noch wesentlich zu früh, über die Möglichkeiten einer weiteren Nutzung zu diskutieren. Zunächst sind denkmalrechtliche Fragen endgültig zu klären, und der Standpunkt der Emil-Wachter-Stiftung ist abzufragen und in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Die Profanierung öffnet die Tür dazu.
Nach den Regeln der Diözese findet normalerweise ein letzter Gottesdienst in der zur Profanierung anstehenden Kirche statt. Dies soll die Aufgabe der Kirche, in einem würdigen Rahmen begleiten und im Besonderen die Gemeinde bei diesem Schritt beteiligen. In unserer besonderen Situation ist das aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich, da die Kirche nicht mehr betreten werden darf.
Der Pfarreirat spricht sich dafür aus, den Gottesdienst im Freien vor der Kirche zu feiern, bei geöffneten Kirchentüren. Der Termin für diesen Gottesdienst ist der 16.09.2017. Nach dem Gottesdienst besteht im Pfarrheim die Möglichkeit zum Beisammensein und zum Gespräch.
Liebe Brüder und Schwestern im Glauben, lassen Sie uns nach vorne blicken.
Lebendige, attraktive Pfarrei braucht Menschen, die mit Leidenschaft ihr Charisma, ihre Ideen und ihre Zeit einbringen. Nur so schaffen wir es zukunftsfähig zu bleiben. Es geht darum Formen zu entwickeln, die es uns gläubigen Christen ermöglichen, unseren Glauben im Heute zu leben und zu zeigen und damit interessant und attraktiv zu sein. Gebäude dienen diesem Zweck, schaffen dafür Raum, Raum zum Gottesdienst und zum Gebet, Raum um Gemeinschaft zu gestalten und zu erleben, Raum zur Diskussion und nicht zuletzt zum Lernen und Erfahrungen sammeln.
Unsere Pfarrei verfügt über ausreichend Gebäude und Räume in St. Ulrich, St. Gallus, St. Simon und Judas und Allerheiligen – nutzen wir sie und füllen wir sie mit Leben – mit Leben aus dem Glauben.
Für den Pfarreirat
Michael H. Kopf
Quelle: Gottesdienstordnung 09-2017